Zoonosen bei kleinen Wiederkäuern - meldepflichtige (anzeigepflichtige) Tierseuchen
Meldepflichtig sind Tierkrankheiten, die
große wirtschaftliche Bedeutung haben
sich sehr rasch ausbreiten
von einzelnen Tierhaltern nicht bekämpft werden können
die menschliche Gesundheit gefährden.
Die Meldepflicht ermöglicht den Veterinärbehörden ein umgehendes und koordiniertes Vorgehen. Schon der Verdacht auf eine solche Tierseuche ist meldepflichtig. Der Tierhalter muss einen Tierarzt oder Amtstierarzt verständigen. Die Liste der meldepflichtigen Tierseuchen in Österreich ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/meldepflichtig/meldepflichtig.html
Anmerkung: Vor 2024 wurden die Bezeichnung “anzeigepflichtig” verwendet.
Tierseuchen
Tierseuchen werden durch Krankheitserreger hervorgerufen. Sie sind übertragbar und verbreiten sich meist schnell. Tierseuchen können von verschiedenen Erregern verursacht werden, z.B. durch Viren, Bakterien, Einzeller oder Parasiten.
Die Übertragung kann direkt, indirekt oder über Vektoren erfolgen.
Die direkte Übertragung erfolgt von Tier zu Tier, z.B. Maul-und Klauenseuche.
Die indirekte Übertragung erfolgt durch Gerätschaften, z.B. Ansteckung mit Räude über Kratzbürsten. Die Übertragung über Vektoren bedeutet, dass die Erreger von Insekten, Mücken, Gnitzen, Zecken etc. auf Schafe und Ziegen übertragen werden, z.B. Blauzungenkrankheit.
Meldepflichtige Tierkrankheiten und Tierseuchen - Tiergesundheitsgesetz (TGG) 2024
Bei einem Teil der Tierkrankheiten und Tierseuchen ist die Bekämpfung, Verhinderung der Ausbreitung und Tilgung gesetzlich geregelt. Damit soll die Tiergesundheit (auch EU-weit) überwacht, erhalten und verbessert werden. Das Tiergesundheitsgesetz, BGBl. I Nr. 53/2024, regelt u.a. die Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen, das Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen, Entschädigungen für Viehverluste, Behördenzuständigkeiten und die Rolle des Tiergesundheitsdienstes.
Wichtig für Tierhalter, Tierbetreuer und Tierärzte: Wenn ein begründeter Verdacht oder ein Nachweis einer meldpflichtigen Tierseuche besteht, dann muss dies unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Veterinäramt, Amtstierarzt) gemeldet (= angezeigt) werden.
Tierhalter müssen sofort einen Tierarzt verständigen, wenn eine
erhöhte Sterblichkeit ihrer Tiere oder
andere Anzeichen von schwerer Krankheit oder
sinkende Produktionsleistung ohne ersichtlichen Grund bestehen.
Der verständigte Tierarzt hat entsprechende Untersuchungen im Betrieb durchzuführen und den Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Die weiteren Untersuchungen und Maßnahmen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde vorgegeben.
Liste wichtiger meldepflichtiger (anzeigepflichtiger) Tierseuchen bei kleinen Wiederkäuern
Hier sind einige wichtige meldepflichtige Tierkrankheiten und Tierseuchen bei Schafen und Ziegen aufgezählt - beispielhafte Liste:
Maul- und Klauenseuche
Infektion mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (M. bovis' M. caprae und M. tuberculosis) - siehe AGES-Seite: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/tuberkulose
Infektion mit dem Tollwut-Virus
Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24)
Milzbrand
Pockenseuche der Schafe und Ziegen
Infektion mit dem Virus der Pest der kleinen Wiederkäuer
Lungenseuche der Ziegen
TSE (einschließlich BSE, Scrapie)
Aktuelle Informationen zur meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen sind auf der Homepage der AGES abrufbar: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z#c18257
Zoonosen - Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden
Zoonosen sind Krankheiten und Infektionen, die auf natürlichem Wege vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Zoonosen gibt es bei allen Tierarten. Sie können übertragen werden: über direkten Kontakt mit Tieren z.B. Ansteckung mit einem Hautpilz, über Lebensmittel, z.B. Salmonellen, Listerien, über Mücken, Zecken, z.B. Borreliose oder über Bisse, z.B. Tollwut.
In dieser Datenbank geht es um bedeutende Zoonosen, die man von Schafen und Ziegen bekommen kann. Jedem Tierhalter soll bewusst sein, dass beim Umgang mit Tieren, insbesondere mit kranken Tieren, Krankheiten auf den Menschen übertragen werden können. Daher ist in jeder Situation auf Hygiene und Selbstschutz zu achten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Zoonosen von Schafen und Ziegen. Einige Zoonosen sind auch meldepflichtige Tierseuchen, z.B. Brucellose, Q-Fieber,…
Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Zoonosen siehe hier
Tabelle über bedeutende Zoonosen bei Schafen und Ziegen und ihre Übertragung auf den Menschen:
Krankheit | Übertragung auf den Menschen v.a. durch | Art der Krankheitserreger |
Lebensmittel, Kontakt | Bakterien | |
Campylobacteriose | Kontakt, Lebensmittel | Bakterien |
Kontakt | Bakterien | |
FSME – Zeckenmeningitis | Zecken, selten auch über Rohmilch | Viren |
Hautpilzerkrankung | Kontakt | Hautpilz |
Leptospirose | Kontakt (Urin) | Bakterien |
Lebensmittel, Kontakt | Bakterien | |
Milzbrand | Kontakt (Tierfelle, -häute, -wolle) | Bakterien |
Pasteurellose | Kontakt (Biss) | Bakterien |
Kontakt | Viren | |
Kontakt (Staub) | Bakterien | |
Rotlauf vom Schaf | Kontakt (Wunde) | Bakterien |
Salmonellose | Lebensmittel | Bakterien |
Staphylokokken-Infektion | Kontakt, Lebensmittel | Bakterien |
Streptokokken-Infektion | Kontakt, Lebensmittel | Bakterien |
Tollwut | Kontakt | Viren |
Toxoplasmose | Lebensmittel | Parasiten |
Tuberkulose | Kontakt, Lebensmittel (Rohmilch) | Bakterien |
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