Zoonosen bei kleinen Wiederkäuern - meldepflichtige (anzeigepflichtige) Tierseuchen

Meldepflichtig sind Tierkrankheiten, die

  • große wirtschaftliche Bedeutung haben

  • sich sehr rasch ausbreiten

  • von einzelnen Tierhaltern nicht bekämpft werden können

  • die menschliche Gesundheit gefährden.

Die Meldepflicht ermöglicht den Veterinärbehörden ein umgehendes und koordiniertes Vorgehen. Schon der Verdacht auf eine solche Tierseuche ist meldepflichtig. Der Tierhalter muss einen Tierarzt oder Amtstierarzt verständigen. Die Liste der meldepflichtigen Tierseuchen in Österreich ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abrufbar: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/meldepflichtig/meldepflichtig.html

Anmerkung: Vor 2024 wurden die Bezeichnung “anzeigepflichtig” verwendet.

Tierseuchen

Tierseuchen werden durch Krankheitserreger hervorgerufen. Sie sind übertragbar und verbreiten sich meist schnell. Tierseuchen können von verschiedenen Erregern verursacht werden, z.B. durch Viren, Bakterien, Einzeller oder Parasiten.

Die Übertragung kann direkt, indirekt oder über Vektoren erfolgen.
Die direkte Übertragung erfolgt von Tier zu Tier, z.B. Maul-und Klauenseuche.
Die indirekte Übertragung erfolgt durch Gerätschaften, z.B. Ansteckung mit Räude über Kratzbürsten. Die Übertragung über Vektoren bedeutet, dass die Erreger von Insekten, Mücken, Gnitzen, Zecken etc. auf Schafe und Ziegen übertragen werden, z.B. Blauzungenkrankheit.

Meldepflichtige Tierkrankheiten und Tierseuchen - Tiergesundheitsgesetz (TGG) 2024

Bei einem Teil der Tierkrankheiten und Tierseuchen ist die Bekämpfung, Verhinderung der Ausbreitung und Tilgung gesetzlich geregelt. Damit soll die Tiergesundheit (auch EU-weit) überwacht, erhalten und verbessert werden. Das Tiergesundheitsgesetz, BGBl. I Nr. 53/2024, regelt u.a. die Verhinderung der Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen, das Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen, Entschädigungen für Viehverluste, Behördenzuständigkeiten und die Rolle des Tiergesundheitsdienstes.

Wichtig für Tierhalter, Tierbetreuer und Tierärzte: Wenn ein begründeter Verdacht oder ein Nachweis einer meldpflichtigen Tierseuche besteht, dann muss dies unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Veterinäramt, Amtstierarzt) gemeldet (= angezeigt) werden.

Tierhalter müssen sofort einen Tierarzt verständigen, wenn eine

  • erhöhte Sterblichkeit ihrer Tiere oder

  • andere Anzeichen von schwerer Krankheit oder

  • sinkende Produktionsleistung ohne ersichtlichen Grund bestehen.

Der verständigte Tierarzt hat entsprechende Untersuchungen im Betrieb durchzuführen und den Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Die weiteren Untersuchungen und Maßnahmen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde vorgegeben.

Liste wichtiger meldepflichtiger (anzeigepflichtiger) Tierseuchen bei kleinen Wiederkäuern

Hier sind einige wichtige meldepflichtige Tierkrankheiten und Tierseuchen bei Schafen und Ziegen aufgezählt - beispielhafte Liste:

Aktuelle Informationen zur meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen sind auf der Homepage der AGES abrufbar: https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z#c18257

Zoonosen - Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden

Zoonosen sind Krankheiten und Infektionen, die auf natürlichem Wege vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Zoonosen gibt es bei allen Tierarten. Sie können übertragen werden: über direkten Kontakt mit Tieren z.B. Ansteckung mit einem Hautpilz, über Lebensmittel, z.B. Salmonellen, Listerien, über Mücken, Zecken, z.B. Borreliose oder über Bisse, z.B. Tollwut.

In dieser Datenbank geht es um bedeutende Zoonosen, die man von Schafen und Ziegen bekommen kann. Jedem Tierhalter soll bewusst sein, dass beim Umgang mit Tieren, insbesondere mit kranken Tieren, Krankheiten auf den Menschen übertragen werden können. Daher ist in jeder Situation auf Hygiene und Selbstschutz zu achten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Zoonosen von Schafen und Ziegen. Einige Zoonosen sind auch meldepflichtige Tierseuchen, z.B. Brucellose, Q-Fieber,…

Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Zoonosen siehe hier

 

Tabelle über bedeutende Zoonosen bei Schafen und Ziegen und ihre Übertragung auf den Menschen:

Krankheit

Übertragung auf den Menschen v.a. durch

Art der Krankheitserreger

Brucellose

Lebensmittel, Kontakt

Bakterien

Campylobacteriose

Kontakt, Lebensmittel

Bakterien

Chlamydien

Kontakt

Bakterien

FSME – Zeckenmeningitis

Zecken, selten auch über Rohmilch

Viren

Hautpilzerkrankung

Kontakt

Hautpilz

Leptospirose

Kontakt (Urin)

Bakterien

Listeriose

Lebensmittel, Kontakt

Bakterien

Milzbrand

Kontakt (Tierfelle, -häute, -wolle)

Bakterien

Pasteurellose

Kontakt (Biss)

Bakterien

Pocken: Lippengrind

Kontakt

Viren

Q-Fieber

Kontakt (Staub)

Bakterien

Rotlauf vom Schaf

Kontakt (Wunde)

Bakterien

Salmonellose

Lebensmittel

Bakterien

Staphylokokken-Infektion

Kontakt, Lebensmittel

Bakterien

Streptokokken-Infektion

Kontakt, Lebensmittel

Bakterien

Tollwut

Kontakt

Viren

Toxoplasmose

Lebensmittel

Parasiten

Tuberkulose

Kontakt, Lebensmittel (Rohmilch)

Bakterien

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