Was ist Homöopathie?
Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die um 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755-1843) begründet wurde. In der Homöopathie werden pflanzliche, mineralische und tierische Ausgangsstoffe verwendet. Diese Ausgangsstoffe werden potenziert, d.h. verdünnt und verschüttelt.
Die Verschreibung der Arzneimittel erfolgt nach der Ähnlichkeitsregel: „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden.“
Die Homöopathie regt die Selbstheilungskräfte an, sie wirkt auf die Lebenskraft, folglich kann nur dann erfolgreich homöopathisch behandelt werden, wenn das Tier (noch) zur Selbstregulation in der Lage ist. Die Homöopathie zählt zu den Regualtionstherapien wie z.B. auch die Akupunktur.
Wie werden homöopathische Arzneimittel hergestellt? Die Potenzierung
Unter den homöopathischen Arzneimitteln finden sich auch viele giftige Pflanzen, Tiere und Mineralien (Tollkirsche, Schlangengift, Blei, Arsen,...). Da Samuel Hahnemann nicht mit Arzneimitteln arbeiten wollte, die den Patienten schädigen oder gar vergiften können, suchte er nach einem Weg, einerseits die Heilwirkung der Mittel zu erhalten, andererseits aber eine Vergiftung auf jeden Fall zu verhindern.
Dabei kam er auf die Methode des Potenzierens: Die Ausgangsstoffe werden stufenweise verdünnt und verschüttelt: Eine D6 ist sechsmal 1:10 verdünnt und jedes Mal kräftig verschüttelt worden. Eine D12 ist zwölfmal verdünnt und verschüttelt worden, eine D30 ist dreißigmal verdünnt und verschüttelt. Bei den C-Potenzen ist der Verdünnungsgrad 1:100 und auch hier wird jede Stufe verschüttelt.
Die Potenzierung ist in der Homöopathie der Weg, gängige Heilpflanzen, aber auch Giftpflanzen und mineralische oder tierische Ausgangsstoffe zu homöopathischen Arzneimitteln zu verarbeiten. Werden abgetötete Krankheitserreger potenziert, so nennt man diese Homöopathika Nosoden.
Die Potenzen werden nach den Ausgangsstoffen, dem Verdünnungsverhältnis und die Zahl der Potenzierungsschritte benannt. Beispiel: für Arnica D6 wird die Urtinktur aus Arnika
sechsmal 1:10 verdünnt und jedes Mal kräftig verschüttelt. Aconitum C30 wird dreißigmal 1:100 verdünnt und in jeder Verdünnungsstufe verschüttelt.
Alle homöopathischen Arzneimittel sind potenziert. Durch die Potenzierung wirken homöopathische Arzneimittel nicht stofflich.
Weitere Grundlagen der Homöopathie können in Präsenz- und Online-Kursen oder in Büchern erlernt werden.
Wo können homöopathische Arzneimittel gekauft werden?
Homöopathische Arzneimittel werden von Apothekern hergestellt, auch Ärzte und Tierärzte mit Hausapotheken dürfen sie herstellen.
Homöopathische Arzneimittel sind in den Apotheken frei verkäuflich, d.h. sie können ohne Rezept bezogen werden. Für Tiere können die homöopathischen Arzneimittel auch beim Hoftierarzt bezogen werden.
Die homöopathischen Arzneimittel werden als Globuli (Zuckerkügelchen) oder als Dilutionen (alkoholische Tropfen) verwendet. Selten gibt es auch homöopathische Salben, Tabletten oder Injektionslösungen.
Homöopathische Arzneimittel dürfen am Schaf- oder Ziegenbetrieb gelagert werden. Ihr Anwendung muss dokumentiert werden.
Grenzen der Homöopathie
Die alleinige Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln ist nicht empfohlen, wenn:
die Krankheitsursachen nicht abgestellt werden (z.B. schlechtes Stallklima)
wenn es an Tierbeobachtung mangelt → keine Symptome zu erheben → Symptome sind jedoch für die Auswahl des homöopathischen Arzneimittels unbedingt notwendig
bei chirurgischen Fällen, z.B. Kaiserschnitt
bei stofflichen Mangelzuständen, z.B. Selenmangel
bei erschöpften Selbstheilungskräften, z.B. hochgradige Verwurmung
In diesen Fällen kann die Homöopathie ev. als Zusatztherapie verwendet werden.
Rechtliches für Österreich: darf Homöopathie bei Schafen und Ziegen angewendet werden?
Ja, homöopathische Arzneimittel dürfen angewendet werden. Sie sind als Arzneimittel aufzeichnungspflichtig.
Ab D4 bzw. C2 und in höheren Potenzen verursachen homöopathische Arzneimittel keine Wartezeit. Im Biobetrieb haben sie ebenfalls keine Wartezeit → also ist keine Mindestwartezeit von 48 Stunden einzuhalten.
Wie ist die Anwendung durch Tierhalter geregelt?
Tierhalter dürfen zur Gesunderhaltung und Verbesserung der Befindlichkeit, z.B. Appetitlosigkeit, Widersetzlichkeit, Geburtsunterstützung etc. homöopathische Arzneimittel anwenden.
Wichtig ist das Tierschutzgesetz und Tierärztegesetz einzuhalten: kranke Tiere müssen von einem Tierarzt untersucht und behandelt werden. In solchen Fällen können (in Rücksprache mit dem Tierarzt) homöopathische Arzneimittel als Zusatztherapie angewendet werden.
Eine Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben nach der Tierarzneimittelgesetz und der EU-Bio-Verordnung findet sich im Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb:
https://www.bio-austria.at/d/bauern/leitfaden-fuer-die-tierbehandlung-am-bio-betrieb/
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