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Die Auswahl des passenden Arzneimittels erfolgt durch den Tierarzt - (TierarzneimittelkontrollgesetzTierarzneimittelgesetz).

Die Wartezeiten am Behandlungs- oder Abgabeschein sind einzuhalten.

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Nach Umwidmung durch einen Tierarzt können auch Arzneimittel von anderen Tierarten (z.B. von Rindern oder von Schafen für Ziegen) angewendet werden. Die Wartezeit wird bei der Umwidmung vom Tierarzt festgelegt und beträgt mindestens 28 Tage für Fleisch und 7 Tage für Milch (ist im Biobetrieb zu verdoppeln).

Höhere Dosierungen bei Ziegen beachten.